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Der Bereich der Ziegenzucht wird durch das aktuelle Tierzuchtgesetz und seiner Durchführungsverordnung für Leistungsprüfungen geregelt.
Hierbei ist der Ziegenzüchter gehalten, seine Tiere entsprechend zu kennzeichnen, die Geburtsdaten der Lämmer festzuhalten, Milchleistungs- oder Fleischleistungskontrollen bei den Tieren durchzuführen. Die Maßnahmen sind entsprechend zu dokumentieren und dem Zuchtverband fristgerecht vorzulegen.
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